Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.05.2026
Sonstiges
08.05.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2020
Termine
12.01.2017
Sonstiges
02.09.2016
Termine
04.02.2014
Sonstiges
02.04.2013
Eröffnungen
22.02.2013
Sicherungsmaßnahmen
23.05.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
30.12.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
28.12.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
12.01.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
28.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
04.01.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006